Schritt-für-Schritt-Anleitung zur GmbH-Gründung in Deutschland. Gesellschaftsvertrag, Notar, Handelsregister und häufige Fallstricke.
Die GmbH ist die Standardrechtsform für wachstumsorientierte Unternehmen in Deutschland. Sie bietet Haftungsbeschränkung, Investorenfähigkeit und ein klares gesellschaftsrechtliches Framework. Aber die Gründung richtig aufzusetzen erfordert mehr als ein Musterprotokoll und einen Notartermin.
Dieser Leitfaden führt durch den gesamten Gründungsprozess — von der Entscheidung zwischen GmbH und UG über den Gesellschaftsvertrag bis zur Handelsregistereintragung und den Pflichten danach.
Die Gründung einer GmbH folgt einem festen Ablauf: Gesellschaftsvertrag aufsetzen, notariell beurkunden, Stammkapital einzahlen, Handelsregistereintragung beantragen, behördliche Registrierungen durchführen. Die Rechtsgrundlage ist das GmbH-Gesetz (GmbHG).
Was einfach klingt, birgt Fehlerquellen in jedem Schritt. Der Gesellschaftsvertrag muss nicht nur den gesetzlichen Pflichtinhalt enthalten, sondern auch die Beziehungen der Gesellschafter untereinander regeln. Die Kapitalaufbringung unterliegt strengen Vorschriften. Und nach der Eintragung beginnt eine Reihe von Meldepflichten, die regelmäßig übersehen werden.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH mit herabgesetztem Mindeststammkapital (§ 5a GmbHG).
GmbH: Mindeststammkapital EUR 25.000. Bei Bargründung müssen mindestens 50 % jedes Geschäftsanteils bei Anmeldung eingezahlt sein — insgesamt mindestens EUR 12.500 (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
UG: Mindeststammkapital EUR 1 (praktisch: mindestens EUR 500-1.000). Muss zu 100 % bei Anmeldung eingezahlt werden (§ 5a Abs. 2). Gesetzliche Thesaurierungspflicht: 25 % des Jahresüberschusses müssen in die Rücklage, bis EUR 25.000 erreicht sind (§ 5a Abs. 3). Die Firma muss zwingend „UG (haftungsbeschränkt)” tragen — keine Abkürzung.
Die UG eignet sich für Gründungen mit minimalem Kapitalbedarf. Für VC-fähige Startups ist die GmbH Standard — Investoren erwarten sie.
Das Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a GmbHG) spart EUR 200-500 Notarkosten, unterliegt aber strengen Einschränkungen:
Das bedeutet: keine Vesting-Regelungen, keine Einziehungsklauseln, keine Wettbewerbsverbote, keine Drag-Along-Rechte. Für jedes Unternehmen mit mehr als einem Gründer oder geplantem Wachstum ist ein individueller Gesellschaftsvertrag notwendig.
Bargründung: Mindestens 50 % jedes Geschäftsanteils bei Anmeldung, insgesamt mindestens EUR 12.500. Rest bleibt als Einlageverpflichtung.
Sachgründung: Einlagen in Sachwerten (IP, Ausrüstung, Forderungen). Erfordert Sachgründungsbericht und Bewertungsprüfung durch das Registergericht. Verzögert den Prozess.
Vorsicht bei verdeckter Sacheinlage (§ 19 Abs. 4 GmbHG): Wenn ein Gesellschafter Bargeld einzahlt und die GmbH innerhalb von ca. 6 Monaten Vermögensgegenstände vom selben Gesellschafter erwirbt, wird die Bareinlage als Sacheinlage behandelt. Post-MoMiG: Einlagepflicht gilt als erfüllt, soweit der Wert des Vermögensgegenstands die Einlage deckt.
Hin- und Herzahlen (§ 19 Abs. 5 GmbHG): Wenn eingezahltes Kapital an den Gesellschafter zurückfließt, ist die Einlage nur erfüllt bei vollwertigem Rückgewähranspruch.
| Inhalt | Anforderung |
|---|---|
| Firma | Einschließlich Rechtsformzusatz „GmbH” |
| Sitz | Gemeinde in Deutschland (nicht vollständige Adresse) |
| Unternehmensgegenstand | Beschreibung der Tätigkeit — spezifisch genug für das Registergericht, breit genug für zukünftige Aktivitäten |
| Stammkapital | Betrag in Euro (min. EUR 25.000) |
| Geschäftsanteile | Zahl, Nennbeträge, Zuordnung zu Gesellschaftern (min. EUR 1 pro Anteil) |
Einziehung von Geschäftsanteilen (§ 34 GmbHG): Unter welchen Voraussetzungen kann die Gesellschaft Anteile einziehen? Typische Trigger: Tod, Insolvenz, Pfändung, Ausschlussgrund. Ohne Klausel hat die Gesellschaft nur begrenzte Möglichkeiten, sich von einem Gesellschafter zu trennen.
Abfindungsklauseln: Höhe der Abfindung bei Ausscheiden. BGH akzeptiert Buchwertklauseln, solange nicht grob unangemessen — also nicht in krassem Missverhältnis zum tatsächlichen Anteilswert.
Wettbewerbsverbote: Ohne ausdrückliche Regelung gelten nur die gesetzlichen Treuepflichten, die oft nicht ausreichen.
Zustimmungs- und Vorkaufsrechte: Ohne Regelung sind GmbH-Anteile grundsätzlich frei veräußerlich (mit notarieller Beurkundung, § 15 Abs. 3 GmbHG).
Typischerweise in einer separaten Gesellschaftervereinbarung (SHA) geregelt:
Vesting: Standard in Deutschland: 4-Jahres-Vesting mit 1-Jahres-Cliff. Mechanismus: Reverse Vesting — Gründer hält Anteile von Anfang an, muss sie bei vorzeitigem Ausscheiden zurückgeben (via Einziehung).
Good Leaver / Bad Leaver: Good Leaver erhalten Verkehrswert für gevestete Anteile. Bad Leaver (fristlose Kündigung, Vertragsbruch) erhalten Nennwert oder reduzierten Wert. Achtung: Bad-Leaver-Regelung mit Null-Abfindung für gevestete Anteile riskiert Unwirksamkeit nach § 138 BGB (Sittenwidrigkeit).
Drag-Along / Tag-Along: Drag-Along gibt qualifizierter Mehrheit das Recht, alle zum Verkauf zu zwingen. Tag-Along gibt Minderheiten das Recht, zu gleichen Konditionen mitzuverkaufen.
Anti-Dilution: Schutz vor Verwässerung bei Down-Rounds. Weighted-Average oder Full-Ratchet.
Vorkaufsrechte: Bestehende Gesellschafter zeichnen pro rata mit, bevor externe Investoren zum Zug kommen.
Zwingend erforderlich (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Der Notar verliest den gesamten Gesellschaftsvertrag (§ 13 BeurkG). Dauer: 30-90 Minuten.
Mitzubringen:
Kosten: EUR 800-1.500 (Standard-GmbH). Musterprotokoll: EUR 300-800.
Geschäftskonto auf „[Firma] GmbH i.G.” eröffnen. Min. EUR 12.500 einzahlen. Einzahlungsbestätigung für Handelsregister aufbewahren. Zeitfaktor: Kontoeröffnung kann 1-3 Wochen dauern.
Einzureichende Dokumente (§ 8 GmbHG):
Gerichtskosten: ca. EUR 150. Dauer: 2-6 Wochen.
Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person.
Zwischen Beurkundung und Eintragung existiert die „GmbH i.G.”:
Handelndenhaftung (§ 11 Abs. 2 GmbHG): Wer im Namen der GmbH i.G. handelt, haftet persönlich und unbeschränkt. Endet erst mit Eintragung.
Unterbilanzhaftung: Wenn Gesellschaftsvermögen bei Eintragung unter Stammkapital liegt, haften Gesellschafter anteilig für die Differenz.
Konsequenz: Geschäftstätigkeit in der i.G.-Phase auf das Notwendige begrenzen.
| Posten | Kostenrahmen |
|---|---|
| Notar (individuell) | EUR 800 - 1.500 |
| Notar (Musterprotokoll) | EUR 300 - 800 |
| Handelsregistereintragung | ca. EUR 150 |
| Rechtsanwalt (Gesellschaftsvertrag) | EUR 1.500 - 5.000 |
| Rechtsanwalt (SHA + Gesellschaftsvertrag, Startup) | EUR 5.000 - 15.000+ |
| Stammkapital (Mindesteinzahlung) | EUR 12.500 |
| Gesamtkosten (ohne Stammkapital) | EUR 2.500 - 20.000+ |
Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über den GmbH-Gründungsprozess. Individuelle Rechtsberatung ist notwendig bei:
Analysiert Arbeitszeugnisse nach deutschem Arbeitsrecht. Entschlüsselt die Zeugnissprache und identifiziert versteckte negative Formulierungen.
Prüft Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Wirksamkeit nach deutschem AGB-Recht. Erkennt unwirksame Klauseln und Verstöße gegen §§ 305-310 BGB.
Prüfrahmen für DSGVO-konforme Auftragsverarbeitungsverträge. Art. 28-Anforderungen, Unterauftragnehmer und Drittlandtransfers.
Leitfaden zur Bearbeitung von Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO. Fristen, Pflichtangaben und Prozessschritte für deutsche Unternehmen.
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