Konrad Abraham

Konrad Abraham

Rechtsanwalt

Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin

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Konrad Abraham ist Fractional General Counsel bei Compound Law mit umfangreicher Inhouse-Erfahrung bei schnell wachsenden Technologieunternehmen.

Er war zuvor General Counsel bei Gorillas, dem Pionier im Quick-Commerce-Bereich, wo er die Rechtsabteilung während der Hyperwachstumsphase des Unternehmens aufbaute und leitete. Konrad verbindet sein Jurastudium mit einem MBA und bringt eine kommerzielle Denkweise in rechtliche Herausforderungen ein.

Sein Hauptfokus liegt auf dem Handelsrecht – er unterstützt Unternehmen dabei, ihre Kunden- und Lieferantenbeziehungen skalierbar zu strukturieren. Er erstellt und verhandelt Kundenverträge, Lieferantenvereinbarungen, NDAs und MSAs, die Geschäftsinteressen schützen und gleichzeitig abschlussfreundlich bleiben. Zudem entwickelt er Sales-Enablement-Tools wie Vertrags-Playbooks, vorab genehmigte Fallback-Formulierungen und Deal-Desk-Prozesse, die Vertriebsteams schnellere Abschlüsse ermöglichen.

Neben dem Handelsrecht spezialisiert er sich auf IT-Recht, Datenschutz und komplexe Verhandlungen über mehrere Jurisdiktionen hinweg. Seine Erfahrung umfasst Softwarelizenzierung, Master-Service-Agreements, Auftragsverarbeitungsverträge und Unterstützung bei der internationalen Expansion.

  • Handelsrecht (Kundenverträge, Lieferantenvereinbarungen, NDAs)
  • IT-Recht (Softwarelizenzierung, MSA, SOW, SLA)
  • Datenschutz (Datenschutzerklärung, DPA, SCC, TOM)
  • Sales Enablement (Vertrags-Playbooks, Deal-Desk-Prozesse)
  • Vertragsgestaltung (SaaS, M&A, Arbeitsrecht)
  • Gesellschafts- und Handelsrecht
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